Kaufvertrag Wohnung / Liegenschaft

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Kaufverträge über Grundstücke wie Wohnungen (Stockwerkeigentum) oder ganze Liegenschaften bedürfen in der Schweiz der öffentlichen Beurkundung durch einen Notar im Belegenheitskanton des Grundstücks. Es ist nicht notwendig, einen Notaren aus der Gemeinde, in welcher sich das Grundstück befindet, zu beauftragen. Unser Notariat kann Sie bei allen Grundstücksgeschäften im Kantonsgebiet Obwalden unterstützen.

Möchten Sie unser Notariat mit der Erstellung eines Kaufvertrags beauftragen? Laden Sie einfach nachfolgendes Datenblatt herunter und senden Sie uns dies postalisch oder via E-Mail (info@gabriel-bucher.ch) zu. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.