GAFI

Abschaffung der Inhaberaktien?

Der Bundesrat führte per 1. November 2019 für Aktionäre von privat gehaltenen Schweizer Gesellschaften wichtige Regelungen ein, welche nicht unbeachtet bleiben dürfen. Das Wichtigste in Kürze: Gemäss dem Gesetz sind Inhaberaktien nur noch zulässig, wenn die Gesellschaft die Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert oder die Inhaberaktien als sog. Bucheffekten nach dem Bucheffektengesetz BEG ausgestaltet hat; […]