Vorsorgeauftrag

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Wer infolge eines Unfalles, wegen plötzlicher schwerer Erkrankung oder Altersschwäche nicht mehr selber für sich sorgen kann und urteilsunfähig wird, ist auf die Hilfe Dritter angewiesen. Mittels eines Vorsorgeauftrags kann jede urteilsfähige Privatperson sicherstellen, dass dann jemand anders die notwendigen Angelegenheiten erledigen kann. So wird es ermöglicht, seinen Willen rechtzeitig festzuhalten und eine nahestehende Person zur Regelung seiner Angelegenheiten für den Fall der Urteilsunfähigkeit zu beauftragen und zu ermächtigen. Liegt ein rechtsgültiger Vorsorgeauftrag vor, können sehr oft Massnahmen der KESB, die meist mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden sind, vermieden werden.

Ein Vorsorgeauftrag kann entweder vollumfänglich von Hand geschrieben (wie ein Testament) oder aber notariell beglaubigt verfasst werden. Letztere Methode hat den Vorteil, dass gleich mehrere «Originale» erstellt und somit sichergestellt werden kann, dass im «Ernstfall» das Notwendige eingeleitet wird.

Möchten Sie unser Notariat mit der Erstellung eines Vorsorgeauftrages beauftragen? Laden Sie einfach nachfolgendes Datenblatt herunter und senden Sie uns dies postalisch oder via E-Mail (info@gabriel-bucher.ch) zu oder füllen Sie das Online-Formular aus. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.