Die Aktiengesellschaft (AG) ist nach dem Einzelunternehmen die häufigste Rechtsform von Unternehmen in der Schweiz und zufolge der Haftungsbeschränkung für Aktionäre besonders attraktiv. Nebst den positiven Eigenschaften einer AG ist diese aufgrund des zur Gründung erforderlichen Mindestaktienkapitals von CHF 100’000 kapitalintensiv.
Zur Gründung einer AG sind zahlreiche Dokumente erforderlich, wovon einige öffentlich beurkundet bzw. notariell beglaubigt werden müssen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesen Angelegenheiten als rechtliche und notarielle Fachpersonen, klären Sie über die Vor- und Nachteile einer AG auf und erledigen für Sie die Redaktion der erforderlichen Gründungsunterlagen.
Möchten Sie unser Notariat mit der Gründung Ihrer AG beauftragen? Füllen Sie das Online-Formular aus. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.