Frist

Das Ende der Inhaberaktien naht

Inhaberaktien bei Aktiengesellschaften werden ab 1. Mai 2021 nur noch sehr restriktiv zugelassen werden, u.a. wenn die Gesellschaft an einer Börse kotiert ist oder die Aktien als Bucheffekten nach dem Bucheffektengesetz ausgestattet sind. Liegt keine dieser Ausnahmen vor, muss die Gesellschaft die Aktien bis spätestens 30. April 2021 in Namenaktien umwandeln. Sofern die Aktiengesellschaft am […]