Die Obwaldner Stimmbevölkerung hat am 22. September 2019 dem Nachtrag zum Steuergesetz zugestimmt. Neben eines zusätzlichen Abzuges für Forschung und Entwicklung von 50% erhält Obwalden auch eine attraktive Ausgestaltung der Patentbox mit einer Entlastung von 90%.
Bei der Patentbox handelt es sich um ein steuerliches Instrument für Unternehmen, bei welchem der Gewinn aus Patenten und vergleichbaren Rechten vom übrigen Gewinn getrennt und tiefer besteuert wird. Die Patentbox ist insbesondere für Unternehmen mit einem hohen Anteil an Forschung und Entwicklung interessant.
Zusätzlich sind auch weitere Massnahmen vorgesehen, welche die steuerliche Attraktivität des Kantons gewährleisten (u.a. Entlastungsbegrenzung bei 70%, Kapitalsteuersatz für alle juristischen Personen auf 0.001% gesenkt).