Neues Geldwäschereirecht: Wir sind bereit

Per 1. Oktober 2026 tritt das revidierte Geldwäschereigesetz (GwG) in Kraft. Neu unterstehen auch bestimmte anwaltliche und notarielle Dienstleistungen den geldwäschereirechtlichen Sorgfaltspflichten – etwa bei Immobilientransaktionen sowie bei der Gründung, Strukturierung, Führung oder Übertragung von Gesellschaften.

Gleichzeitig wird ab 1. Oktober 2026 neu ein eidgenössisches Transparenzregister eingeführt. Meldepflichtige Rechtseinheiten (AGs, GmbHs etc.) müssen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen erfassen und dem Register melden sowie Änderungen nachführen. Die entsprechenden Übergangs- und Meldefristen beginnen mit dem Inkrafttreten zu laufen.

Gabriel & Bucher – Anwälte und Notare ist darauf vorbereitet und hat sich der Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Anwaltsverbandes und des Schweizer Notarenverbandes (SRO SAV/SNV) unterstellt. Damit können wir auch Tätigkeiten, die neu dem GwG unterstehen, weiterhin professionell und regelkonform für unsere Klientinnen und Klienten erbringen.

Der Mehrwert für unsere Klienten: Auch unter dem neuen Recht bleiben wir Ihr Ansprechpartner. Wir begleiten gesellschaftsrechtliche und notarielle Geschäfte samt den damit verbundenen GwG-Pflichten aus einer Hand. Gerne unterstützen wir Sie zudem bei der Abklärung Ihrer Meldepflichten sowie bei der Ermittlung der wirtschaftlich berechtigten Personen und der Meldung an das neue Transparenzregister. Damit reduzieren wir Schnittstellen und sorgen für eine effiziente Umsetzung der neuen Anforderungen.

Neue Regeln – bewährte Ansprechpartner.