Gerichtsweg oder Mediation? Eine Entscheidungshilfe.

Jede Person wird vermutlich mindestens einmal im Leben (gewollt oder ungewollt) in einen Rechtsstreit oder, wie wir Mediatorinnen und Mediatoren sagen würden, in einen Konflikt mit juristischem Thema geraten. Wenn Ihre «Gegenpartei» bereits anwaltlich vertreten ist, empfehlen wir Ihnen, ebenfalls die Beauftragung einer anwaltlichen Fachperson ins Auge zu fassen. Sollten Sie sich jedoch noch in der Überlegungsphase befinden, ob es zum prozessualen Weg und richterlichen Urteil eine alternative Lösung gibt, empfehle wir Ihnen den folgenden Text weiterzulesen.

Eigenverantwortung und Freiwilligkeit
Ein Gerichtsurteil klärt grundsätzlich nur die rechtlichen Fragen, wobei das Gericht im Zweifelsfall eine Entscheidung für oder gegen Sie trifft. Am Gerichtsverfahren müssen Sie grundsätzlich teilnehmen und werden lediglich zu den juristisch relevanten Themen befragt.
Die Mediation berücksichtigt gleichberechtigt die Interessen beider Parteien, weshalb es keine Gewinnerin und keinen Verlierer gibt. Zudem besteht die Möglichkeit, auch nichtjuristische Themen und Interessen zu klären. Gemeinsam mit der anderen Partei behalten Sie bis zum Schluss die Entscheidungsfreiheit und somit die Eigenverantwortung für Ihre individuelle, gemeinsame Lösung. Am Mediationsverfahren nehmen Sie freiwillig teil und können jederzeit aktiv zur Lösung beitragen.

Langfristige Lösung
Obwohl auch das Gericht bemüht ist, eine verträgliche Lösung zu suchen, ist es letztendlich seine Aufgabe, einen Rechtsstreit gestützt auf das Gesetz zu beenden. Die Mediation stellt gerade in Beziehungsfeldern, wo eine langfristige und auch für indirekt vom Konflikt betroffene Personen eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden soll (Familienrecht, Erbengemeinschaft, Nachbarschaft, usw.) eine gute Alternative oder Ergänzung dar.

Strukturierte Lösungsfindung
Die Mediation verfolgt wie das Gericht das Ziel, eine (rechts-)verbindliche Lösung für Ihren Konflikt zu finden. Wie beim Gerichtsverfahren, welches durch die Richterin oder den Richter geleitet wird, handelt es sich auch bei der Mediation um ein strukturiertes Verfahren, welches durch die Mediatorin oder den Mediator geleitet wird.

Abschliessend sei an dieser Stelle erwähnt, dass die Mediation kein gesetzlich zwingendes Gerichtsverfahren ersetzen kann. Sie ist jedoch eine Alternative, um eine aussergerichtliche Konfliktlösung herbeizuführen oder dient als Ergänzung zu einem anstehenden Gerichtsverfahren (Scheidung). Gerne beraten wir Sie bei Ihrem Rechtsstreit oder Konflikt mit juristischem Thema als anwaltliche oder mediative Fachpersonen.